Skipperlaufbahn bei der GfS e.V.
Extrakt aus der Skipperpatentordnung:
Schritt 1
GfS Mitglied werden
25 Jahre < Alter >65 Jahre (bei Bewerbung als Skipperanwärter)
Schritt 1
Schritt 2
Törn-Teilnahme
Teilnahme an mindestens einem 2-wöchigen GfS-Törn
Törns: 1
Törns: 1
Schritt 3
Segelscheine
Besitz oder Erwerb mindestens eines der nachfolgenden Scheine:
- Sportseeschifferschein (SSS)
- den vom Schweizerischen Seeschiffahrtsamt anerkannten Hochseeschein
- den Österreichischen Befähigungsnachweis 3
- Yachtmaster Offshore
Schritt 3
Schritt 4
Sprechfunkzeugnis
Besitz oder Erwerb mindestens eines Sprechfunkzeugnisses (SRC oder LRC)
Schritt 5
Skipperanwärter
Bewerbung als Skippernanwärter beim Skipperobmann
Schritt 5
Schritt 6
Skipperanwärter Törns
2 Törns innerhalb von 3 Jahren als Skipperanwärter bei verschiedenen Skippern
Törns: 2 + 3
Törns: 2 + 3
Schritt 7
GfS Weiterbildungen
regelmässige Teilnahme an internen Weiterbildungen
Schritt 7
Schritt 8
Probeskipper
Ernennung zum Probeskipper Fahrtgebiet See (Probeskipper)
Schritt 9
Skipper
nach 2 erfolgreichen Törns als Probeskipper Ernennung zum Skipper
(Skipper)
Törns als Skipper: 4 + 5
(Skipper)
Törns als Skipper: 4 + 5
Schritt 9
Schritt 10
SHS
Erwerb des Befähigungsnachweises Hochsee (SHS)
Schritt 11
Weitere Törns
nach 3 weiteren Törns als Skipper und regelmässiger Weiterbildung
Törns als Skipper: 6 - 8
Törns als Skipper: 6 - 8
Schritt 11
Schritt 12
Hochseeberechtigung
Berechtigung für Hochsee (Hochseeskipper)
Der Skipperobmann